Immer wieder erfährt man durch die Medien von tragischen Schicksalen von Mensch und Tier. Und auch in unserer Praxis hören wir nicht selten Sätze wie: ´´Mein Hund verträgt sich nicht mit anderen Artgenossen im Wartezimmer, ich hab ihn im Auto gelassen, bis wir dran sind!`` Nein! Auch wenn ein Fenster minimal geöffnet wurde, Nein! Bei Außentemperaturen ab 20°C (!!!) kann innerhalb kürzester Zeit ein Lebensbedrohlicher Zustand für Zwei- und Vierbeiner entstehen. Einige Autofahrer unterschätzen die Kraft der Sonne, auch wenn Sie nur kurz in den Supermarkt springen oder tanken wollen.
Wer ein Kind oder Tier in einem parkenden Auto vorfindet, sollte zunächst überprüfen, ob dieses noch ansprechbar ist oder reagiert. Versuchen Sie schnellstmöglich den Halter ausfindig zu machen, ist er nicht ermittelbar oder besteht akute Lebensgefahr, wählen Sie bitte unverzüglich den Notruf. Wenn akute Lebensgefahr besteht, schlagen sie eine Seitenscheibe ein. Sie handeln in diesem Fall nicht rechtswidrig, da diese Sachbeschädigung in dem Fall eine Gefahr für Leib und Leben abwendet (§34 StGB). Wichtig ist allerdings, andere Passanten anzuhalten, als Zeugen zu fungieren, ggf. Fotos von der Situation zu machen, um die lebensbedrohliche Situation im Nachhinein zweifelsfrei belegen zu können.
Beginnen Sie im Anschluss an die Rettung sofort mit Erste Hilfe – Maßnahmen!
Für einen geretteten Hund bedeutet dies: Bringen Sie ihn zu einem schattigen Plätzchen und lagern Sie ihn in der stabilen Seitenlage. Die Atmung muss überprüft werden (normal sind ca. 10-40 Atemzüge/min je nach Größe des Hundes). Sein Körper sollte gekühlt werden (lauwarmes Wasser) und die Zunge mit Trinkwasser (ebenfalls lauwarm) benetzt werden. Verbessert sich sein Zustand, muss frisches lauwarmes Trinkwasser zum sofortigen Verzehr angeboten werden. Bringen Sie den Hund anschließend so schnell wie möglich zum Tierarzt!