Ab dem 01.01.2024 ändert sich das Notdienstkonzept für Kleintierpraxen.
Die Landestierärztekammer hat eine einheitliche Rufnummer ( 01805 843736) für hilfesuchende Tierhalter eingerichtet. Im Notfall wird dem Tierhalter über diese Telefonnummer die nächstgelegene diensthabende Tierarztpraxis vermittelt. Anzugeben sind hierbei nur die Postleitzahl oder Vorwahl der eigenen Festnetznummer. Somit entfällt eine zeitaufwendige Suche der Notdienstpraxis.
Auch die Dauer des Notdienstes für die Tierärzte wurde in diesem Konzept angepasst. Die Kleintierpraxen haben dabei keine wöchentlichen Notdienste mehr, jeden Tag ist eine andere Praxis für den Notdienst zuständig.
Die Preise in den Tierarztpraxen richten sich nach wie vor nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Im Notdienst tätige Tierärzte müssen laut Vorschrift eine Notdienstpauschale (59,50€) berechnen, zuzüglich der Behandlungskosten mit mindestens doppeltem Gebührensatz für das jeweilige Tier.